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Krankheitskosten in der Steuererklärung

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SabineS:
Hallo,

da in diesem Jahr unüblich hohe Krankheitskosten auf mich zugekommen sind bzw. zukommen werden (Zahnarzt, Narbenbehandlung, Praxisgebühren und Zuzahlungen, IGEL-Leistungen beim Gyn, evtl. Althausen) überlege ich gerade, obs nicht interessant ist, diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben.

Kennt sich hier jemand damit aus? Weiss jemand, ab welchem Betrag (bzw. Prozentsatz) es Sinn macht, die Kosten als "Außerordentliche Belastungen" geltend zu machen?

Viele Grüße
Sabine

unknown:
Bei mir hat Althausen alleine ausgereicht um den Steuersatz zu senken. Also etwas zurückzubekommen.

Wenn ich es richtig im Kopf habe lohnt sich das vom 1 Euro an, solche Kosten einzutragen.

Grüßle

Norbert

SabineS:

--- Zitat ---Wenn ich es richtig im Kopf habe lohnt sich das vom 1 Euro an, solche Kosten einzutragen.
--- Ende Zitat ---

Hmm, in meinem Kopf ist gespeichert, dass es erst ab X% des Bruttoeinkommens Sinn macht, weils darunter einen Pauschalbetrag gibt, der so und so nicht versteuert wird oder weil die Belastungen bis zu einer bestimmten Höhe zumutbar sind ... ?!

tannie1973:
Hallo Sabine,

Außergwöhnliche Belastungen wirken sich nur aus, wenn man über einen bestimmten Betrag kommt und der hängt von deinem Familienstand, ob du Kinder hast und deinem Jahreseinkommen ab! Und wenn du über diesen Betrag kommst, dann ist auch nur der Teil darüber absetbar! Alles was da drunter fällt sind sog. zumutbare Kosten!
Ich hoffe es war verständlich erklärt...  :gruebeln:

Viele Grüße
Tanja

SabineS:
Ja, danke für die Erklärung. Meine entsprechenden Gehirnzellen sind jetzt wieder reaktiviert. Gibts im Internet irgendwo eine Tabelle dafür? Ich hab leider auf die Schnelle keine gefunden.

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