Diabetesfragen > CSII - Pumpentherapie

Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe

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Joerg Moeller:

--- Zitat von: Ailis am August 12, 2008, 18:11 ---1. Wenn man nun von der Krankenkasse jetzt die Pumpe und Zubehör genemigt bekommen hat. Wie ist das dann in Deutschland?  :kratz: Muss man die Medikamente etc. bei einer bestimmten Apotheke kaufen? Kann man die auch über das Internet kaufen?
--- Ende Zitat ---

Du kannst frei wählen, woher du dein Zubehör und deine Medikamente beziehst.


--- Zitat ---2. Wie klappt das mit dem bezahlen?
--- Ende Zitat ---

Zu den privaten Kassen kann ich nichts konkretes sagen. (Ich meine da ist das so, daß du es vorlegst und dann von der Kasse das Geld zurückbekommst)
Bei den gesetzlichen Krankenkassen (ich bin bei der Barmer Ersatzkasse und damit höchst zufrieden) ist das anders. Da mußt du nur deine Zuzahlung leisten. Gilst du als schwerwiegend chronisch Krank (das ist bei dir der Fall, muß aber von einem Arzt bestätigt werden) musst du pro Jahr ein Prozent deines Nettoeinkommens zuzahlen. Näheres siehe hier: http://www.vitanet.de/rundumsalter/pflege/leistung/zuzahlung_kv

Alles was darüber hinausgeht rechnet die Apotheke mit der Kasse seber ab


--- Zitat ---3. Sind manche gesetzlichen Krankenkassen besser als andere? 
--- Ende Zitat ---

Ja, da gibt es schon Unterschiede. Die wenigsten Probleme gibt es mit den Ersatzkassen. Ein bißchen hängt das aber auch mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Niederlassung zusammen.

LordBritish:

--- Zitat von: Jörg Möller am August 13, 2008, 00:04 ---Edit: ups, da hatte LB (mal wieder) den gleichen Gedanken :prost: )

--- Ende Zitat ---

 ;D  :prost:

wise:

--- Zitat von: Jörg Möller am August 13, 2008, 00:04 ---
--- Zitat von: wise am August 12, 2008, 13:36 ---Im übrigen macht sich ein deutscher Doc strafbar der jemand behandelt mit einer Pumpe ohne EU Zulassung,
--- Ende Zitat ---

Nach welcher Rechtsnorm, bzw. wo kann man das nachlesen?


--- Ende Zitat ---

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Jedes Gerät benötigt CE in der EU.
Da kannst du nachlesen.


--- Zitat ---Wenn das stimmt: woher bekommen Touristen mit Pumpe ohne EU-Zulassung ein Austauschgerät, damit sie im Notfall auch von einem Arzt behandelt werden dürfen?


Edit: ups, da hatte LB (mal wieder) den gleichen Gedanken :prost: )

--- Ende Zitat ---

Rufe bei Metronic an und erzähl den das du eine USA MiniMed 508 mit der Serial Number: 63024-20E2 hast (meine Nr.) und das die ein Problem hat.
Mir haben sie gesagt ... wir empfehlen ein Verzögerungsinsulin und wenden sie sich bitte an das Stammhaus in California.

Ich wäre echt gespannt was sie dir so sagen.

wise

Joerg Moeller:

--- Zitat von: wise am August 14, 2008, 20:10 ---
--- Zitat von: Jörg Möller am August 13, 2008, 00:04 ---
--- Zitat von: wise am August 12, 2008, 13:36 ---Im übrigen macht sich ein deutscher Doc strafbar der jemand behandelt mit einer Pumpe ohne EU Zulassung,
--- Ende Zitat ---

Nach welcher Rechtsnorm, bzw. wo kann man das nachlesen?


--- Ende Zitat ---

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Jedes Gerät benötigt CE in der EU.
Da kannst du nachlesen.

--- Ende Zitat ---

Ja, aber leider nichts, was meine Frage beantworten würde.

Kann es sein, daß du mit deiner Auslegung (Doc macht sich strafbar...) ein bißchen über das Ziel hinausgeschossen bist?

wise:

--- Zitat von: Jörg Möller am August 15, 2008, 10:32 ---
Kann es sein, daß du mit deiner Auslegung (Doc macht sich strafbar...) ein bißchen über das Ziel hinausgeschossen bist?

--- Ende Zitat ---

Das ist nicht meine Auslegung, sondern die von meinem Dia Doc nachdem er seinen Kollegen an der Dia Ambulanz beim Krankenhaus Süd in Lübeck angerufen hat.
Im Gespräch der beiden ging es um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinproduktegesetz
Ich kann dir nur aus technischer Sicht sagen das im Gegensatz zu den früheren VDE Vorschriften die CE Vorschriften EU Gesetz sind.
Die VDE Vorschriften waren bindende Empfehlungen. Die nennen sich jetzt DIN ISO und wurden kurz auch zum EU Gesetz gemacht.
Ein Verstoß gegen ein Gesetz ist keine Ornungdwidrigkeit sondern eine Straftat. Vom juristischen Grundprinzip her.
Nur wo kein Kläger ist ist auch keine Anklage.
Und dem Blutzucker hat das fehlende CE Zeichen und englische Menues an meiner 508 auch nicht gestört.
Der hba1C ist auch ohne CE Zeichen auf 5,2 gesunken.
Jetzt mit 722 mit CE Zeichen wird er vermutlich auch nicht noch besser werden.

Ich wollte nur sagen das es Schde ist wenn man sich etwas teures kauft und das liegt nach kurzer Zeit im Schrank wegen den Vorschriften.

wise

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