Autor Thema: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe  (Gelesen 18422 mal)

Offline Ailis

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #20 am: August 12, 2008, 18:11 »
So, langsam macht alles richtig Sinn  :banane:

Noch eine paar Fragen:

1. Wenn man nun von der Krankenkasse jetzt die Pumpe und Zubehör genemigt bekommen hat. Wie ist das dann in Deutschland?  :kratz: Muss man die Medikamente etc. bei einer bestimmten Apotheke kaufen? Kann man die auch über das Internet kaufen?

2. Wie klappt das mit dem bezahlen? Hier bezahlt man bei manchen Krankenkassen alles erst einmal selber, und schickt dann alles an die Krankenkasse, bevor die einem das Geld zurückzahlt. Bei anderen Krankenkassen gibt man bei der Apotheke die Krankenkassennummer an, und dann wird alles automatisch von der Krankenkasse bezahlt.

3. Sind manche gesetzlichen Krankenkassen besser als andere? Ich habe gehört, dass ab nächstem Jahr alle gleich viel kosten, aber ich finde es schwer im Internet herauszubekommen wie sich die verschiedenen Krankenkassen von einander unterscheiden? Ich weiss nicht ob dies hier auf dem Forum besprochen werden darf...  ??? aber sonst währen auch Tipps in gröberen Zügen hilfreich.  :ja:

Vielen Dank an alle die antworten und schon geantwortet haben!

Annika
*Excuse me while I kiss the sky*

Offline Joa

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #21 am: August 12, 2008, 18:46 »
Hallo Annika,

ich weiß ja nicht, wie lange Du in D bleiben wirst, aber vielleicht wäre es auch sinnvoll, wenn Du eine Pumpe in D kaufst und Dir, ggf. über die dortige Niederlassung des Herstellers, über den in SA ausliefern lässt. Am einfachsten wäre das vielleicht mit der Spirit Pumpe von Roche zu machen, weil die ja hier die Zentrale haben. Ansonsten ist es auch immer schlecht, wenn Du eine Pumpe aus Land x in Land y benutzt, weil z. B. Medtronic in D keinerlei Service, weder Garantie noch Reparatur für eine amerkikanische Pumpe aus dem eigenen Laden anbietet.  :nein: :kratz:

Ich glaub Smiths und Roche sind da schon flexibler gestrickt. Animas fällt m. E. wohl ganz raus, weil die immer über irgendwelche Fremddistributoren arbeiten.

Am besten könnte es sein, Du rufst bei Euch mal die jeweiligen Firmenvertretungen an und schilderst Deine Situation mit der Frage, was die für Möglichkeiten sehen und anbieten.

Mit den gesetzlichen Kassen kenne ich mich nicht so recht aus, da ich selber als Beamter privat versichert bin. Aber da wirst Du sicher hier noch ein paar Tipps bekommen. Auch da würde ich an Deiner Stelle dann bei in Betracht kommenden Kassen anrufen und nachfragen, wie das laufen könnte und würde.

Also wie die sich in so einer Situation verhalten.

Wenn Du dann eine Wahl getroffen hast, am besten nochmal schriftlich anfragen oder zumindest die Aussagen schriftlich bestätigen lassen.

Gruß
Joa

Typ 1 seit 85;  Pumpe seit 1988; P 754/Apidra

hws

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #22 am: August 12, 2008, 19:58 »
Zitat
schriftlich anfragen oder zumindest die Aussagen schriftlich bestätigen lassen.

Das ist extrem wichtig. So kann man Dich nicht abwimmeln oder eine vorschnelle (falsche) Antwort geben, da sich dann alles in der Akte wiederfindet.
Adeus
HWS

Offline LordBritish

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #23 am: August 12, 2008, 23:12 »
Bei den Paradigm Pumpen gibt es noch das Zusatzproblem das sie in USA Ausführung wegen Telekomunikationsgesetzen eine Straftat darstellen.
Sie funken auf Frequenzen die in der EU nicht freigegeben sind.

Könnte schon sein, allerdings frage ich mich wie ist es, wenn jemand z.B. aus USA mit einer Pumpe in die EU kommt z.B. wg. Urlaub, Dienstreise usw.. Darf diese Person dann nicht einreisen, weil sie ein medizinisches Produkt hat das auf einer von der EU nicht zugelassenen Frequenz funkt :kratz:


Viele Grüße

Markus

Offline Joerg Moeller

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #24 am: August 13, 2008, 00:04 »
Im übrigen macht sich ein deutscher Doc strafbar der jemand behandelt mit einer Pumpe ohne EU Zulassung,

Nach welcher Rechtsnorm, bzw. wo kann man das nachlesen?

Wenn das stimmt: woher bekommen Touristen mit Pumpe ohne EU-Zulassung ein Austauschgerät, damit sie im Notfall auch von einem Arzt behandelt werden dürfen?


Edit: ups, da hatte LB (mal wieder) den gleichen Gedanken :prost: )
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Offline Joerg Moeller

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #25 am: August 13, 2008, 00:13 »
1. Wenn man nun von der Krankenkasse jetzt die Pumpe und Zubehör genemigt bekommen hat. Wie ist das dann in Deutschland?  :kratz: Muss man die Medikamente etc. bei einer bestimmten Apotheke kaufen? Kann man die auch über das Internet kaufen?

Du kannst frei wählen, woher du dein Zubehör und deine Medikamente beziehst.

Zitat
2. Wie klappt das mit dem bezahlen?

Zu den privaten Kassen kann ich nichts konkretes sagen. (Ich meine da ist das so, daß du es vorlegst und dann von der Kasse das Geld zurückbekommst)
Bei den gesetzlichen Krankenkassen (ich bin bei der Barmer Ersatzkasse und damit höchst zufrieden) ist das anders. Da mußt du nur deine Zuzahlung leisten. Gilst du als schwerwiegend chronisch Krank (das ist bei dir der Fall, muß aber von einem Arzt bestätigt werden) musst du pro Jahr ein Prozent deines Nettoeinkommens zuzahlen. Näheres siehe hier: http://www.vitanet.de/rundumsalter/pflege/leistung/zuzahlung_kv

Alles was darüber hinausgeht rechnet die Apotheke mit der Kasse seber ab

Zitat
3. Sind manche gesetzlichen Krankenkassen besser als andere? 

Ja, da gibt es schon Unterschiede. Die wenigsten Probleme gibt es mit den Ersatzkassen. Ein bißchen hängt das aber auch mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Niederlassung zusammen.
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Offline LordBritish

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #26 am: August 13, 2008, 00:16 »
Edit: ups, da hatte LB (mal wieder) den gleichen Gedanken :prost: )

 ;D  :prost:

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #27 am: August 14, 2008, 20:10 »
Im übrigen macht sich ein deutscher Doc strafbar der jemand behandelt mit einer Pumpe ohne EU Zulassung,

Nach welcher Rechtsnorm, bzw. wo kann man das nachlesen?


http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Jedes Gerät benötigt CE in der EU.
Da kannst du nachlesen.

Zitat
Wenn das stimmt: woher bekommen Touristen mit Pumpe ohne EU-Zulassung ein Austauschgerät, damit sie im Notfall auch von einem Arzt behandelt werden dürfen?


Edit: ups, da hatte LB (mal wieder) den gleichen Gedanken :prost: )

Rufe bei Metronic an und erzähl den das du eine USA MiniMed 508 mit der Serial Number: 63024-20E2 hast (meine Nr.) und das die ein Problem hat.
Mir haben sie gesagt ... wir empfehlen ein Verzögerungsinsulin und wenden sie sich bitte an das Stammhaus in California.

Ich wäre echt gespannt was sie dir so sagen.

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Offline Joerg Moeller

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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #28 am: August 15, 2008, 10:32 »
Im übrigen macht sich ein deutscher Doc strafbar der jemand behandelt mit einer Pumpe ohne EU Zulassung,

Nach welcher Rechtsnorm, bzw. wo kann man das nachlesen?


http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Jedes Gerät benötigt CE in der EU.
Da kannst du nachlesen.

Ja, aber leider nichts, was meine Frage beantworten würde.

Kann es sein, daß du mit deiner Auslegung (Doc macht sich strafbar...) ein bißchen über das Ziel hinausgeschossen bist?
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Re: Gesetzliche Krankenkasse - Insulinpumpe
« Antwort #29 am: August 15, 2008, 15:07 »

Kann es sein, daß du mit deiner Auslegung (Doc macht sich strafbar...) ein bißchen über das Ziel hinausgeschossen bist?

Das ist nicht meine Auslegung, sondern die von meinem Dia Doc nachdem er seinen Kollegen an der Dia Ambulanz beim Krankenhaus Süd in Lübeck angerufen hat.
Im Gespräch der beiden ging es um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinproduktegesetz
Ich kann dir nur aus technischer Sicht sagen das im Gegensatz zu den früheren VDE Vorschriften die CE Vorschriften EU Gesetz sind.
Die VDE Vorschriften waren bindende Empfehlungen. Die nennen sich jetzt DIN ISO und wurden kurz auch zum EU Gesetz gemacht.
Ein Verstoß gegen ein Gesetz ist keine Ornungdwidrigkeit sondern eine Straftat. Vom juristischen Grundprinzip her.
Nur wo kein Kläger ist ist auch keine Anklage.
Und dem Blutzucker hat das fehlende CE Zeichen und englische Menues an meiner 508 auch nicht gestört.
Der hba1C ist auch ohne CE Zeichen auf 5,2 gesunken.
Jetzt mit 722 mit CE Zeichen wird er vermutlich auch nicht noch besser werden.

Ich wollte nur sagen das es Schde ist wenn man sich etwas teures kauft und das liegt nach kurzer Zeit im Schrank wegen den Vorschriften.

wise