Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich

Fußpflege

<< < (2/4) > >>

Joerg Moeller:

--- Zitat von: Llarian am Juli 21, 2008, 10:49 ---Problem ist nur, diesen Heilbehandlungsschein bekommt man nur bei Indikation... also pAVK oder Neuropathie. Wer da noch nichts hat, solls selbst machen oder selbst bezahlen.
--- Ende Zitat ---

Veto!

Bei mir auf dem Behandlungsschein steht einfach nur "Hyperkeratose bei Diabetes mellitus". Ich hab weder pAVK noch PNP und kann jeden Monat einmal zur Fußpflege gehen. Möglich, daß das von KV zu KV unterschiedlich geregelt ist? :kratz:

zuckersuesse1975:
also bei uns im altenheim bekommt jeder insulinpflichtige diabetiker so nen schein...
c.

Siggi©®:

--- Zitat von: Jörg Möller am Juli 21, 2008, 11:35 ---Ich hab weder pAVK noch PNP und kann jeden Monat einmal zur Fußpflege gehen. Möglich, daß das von KV zu KV unterschiedlich geregelt ist? :kratz:

--- Ende Zitat ---

so ist es bei mir auch, was draufsteht kann ich morgen sagen

ich hab meinen DiaDoc einmal nach gefragt und es war überhaupt kein Problem  :super:

Llarian:

--- Zitat von: Siggi©® am Juli 21, 2008, 13:59 ---ich hab meinen DiaDoc einmal nach gefragt und es war überhaupt kein Problem  :super:

--- Ende Zitat ---
Wenn etwas entsrpechendes vorliegt, sollte es auch kein Problem sein:
http://www.diabetes-news.de/info/fuss_syndrom_12.htm

Grüße
Anja

johann:
Hallo,

die medizinische Fußbehandlung ist bei Diabetikern m.W. regelmäßig verordnungsfähig, wenn infolge des Diabetes Veränderungen an den Füßen zu beobachten sind wie beispielsweise eine Hyperkeratose(abnormale Hornhautbildung). Es braucht zur Rezeptierung noch keineswegs ein ausgeprägtes DFS vorzuliegen infolge pVK oder PNP.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln
Powered by SMFPacks Likes Pro Mod