Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich

Schwerbehinderung und Kündigungsschutz

<< < (2/4) > >>

Oggy:

--- Zitat von: Jörg Möller am Februar 29, 2008, 00:17 ---
Und wenn die Fragen wie:

--- Zitat ---Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?
--- Ende Zitat ---

...nicht beantworten können sind sie im falschen Job

--- Ende Zitat ---

leider können Sie die Frage (meist) nicht beantworten - dann wird ans Arbeitsamt, den Arbeitgeber etc verwiesen- dem Versorgungsamtbeamtenmenschen kannse nur Druck machen, wenn Du vorher selber fundiert recherchiert hast. Ferner sind Beschlüsse, die den GdB und dessen Auswirkungen beinhalten, immer vom jeweiligen Beamten (un)flexibel auslegbar; d.h., zwei gleiche Fälle bedeuten nicht zwei identische Entscheidungen...

Sorry - aber leider wars bei mir so - lasse mich aber gerne eines Besseren belehren... :ja:

chippy_2001:

--- Zitat von: reschmieba am Februar 28, 2008, 18:12 ---wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.

--- Ende Zitat ---

Warum sollte Dir ein Anwalt kostenlosen Rechtsrat geben? Der lebt doch davon und der Bäcker um die Ecke wird Dir die Frühstücksbrötchen sicher auch nicht ohne Bezahlung geben. Trotz Geiz-ist-geil-Mentalität wäre ein wenig Realitätsnähe hier doch angebracht. Und gerade bei einem so sensiblen Thema wie Kündigung würde ich immer ein paar Euro in eine fundierte Beratung investieren, statt nur um Geld zu sparen irgendwas kostenloses zu suchen, das sich nachher evtl. als falsch herausstellt.

Gute Infos zum von Dir gewünschten Thema findest Du auf der Seite http://diabetes-und-recht.de/ von Rechtsanwalt Oliver Ebert. Er ist selbst Diabetiker und Experte für Arbeits- und Sozialrecht. Ich habe ihn bereits mehrfach bei Vorträgen gehört und würde als erstes ihn aufsuchen, wenn ich in diesem Themenbereich Unterstützung durch einen Anwalt benötigen würde.

Gruß

chippy

Oggy:
 ::) der liebe Oliver arbeitet aber auch nicht für mau  ::)
aber Du kannst es gerne mal versuchen >>>klick<<<

wir wissen ja bis jetzt nicht, wo reschmieba eigentlich herkommt...

Exitone:
Wenn du dich an deinen Job klammern willst, dann gehe zum Versorgungsamt und stelle den Antrag auf Schwerbehinderung.
Wie bereits gesagt wurde ist einen einstufung von 40% drin. Solltest dich aber beeilen, da es seit einigen Jahren nicht mer so ist, das
man bei Antragstellung einen Kündigungsschutz hat, der solange besteht bis die Einstufung erteilt wurde. Nach erhalten deiner 40% gehst du dann
zum Arbeitsamt und beantragst eine Gleichstellung. Das bedeutet wenn du diese in der Tasche hast bist du fast einem Schwerbehinderten mit 50% gleichgestellt.
Leider beinhaltet das nicht die 5 Tage Sonderurlaub und auch nicht die Steuervergünstigungen. Allerdings hast du dann einen gewissen Kündigungsschutz.
Nun hätte das Arbeitsamt ein Mitspracherecht bei deiner Kündigung. Das heißt aber nicht das du unkündbar bist. Könnte aber von Vorteil sein beim Aushandeln der
Abfindung. Zudem könnte bei einer Massenentlassung ein Gesunder dir vorgezogen werden. Nachteile birgt dieses allerdings auch, da du dann als Schwerbehinderter beim Arbeitsamt geführt wirst. Für neue Arbeitgeber bist du somit der gläserne Bewerber. Hast allerdings auch Anrechte auf gesonderte Förderungen nach verlusst deines Arbeitsplatz.

Lasse dich nicht auf Sachen ein, sollte sich dein Arbeitgeber von dir trennen wollen, soll er dir kündigen. Wende dich an deine hoffentlich vorhandene Gewerkschaft. Die kann Rechtsberatung leisten. Ist offt auch kulant und lasst dich rückwirkend eintreten. Ein Arbeitgeber kann zwar einen Aufhebungsvertrag anbieten, zieht dich damit aber in eine fast sichere drei Monatige sperre beim AAmt. Will er dir kündigen, darf er dir nichts negatives in dein Zeugniss schreiben. Auch eine Kündigung sollte nichts negatives enthalten. Sofern du dir nichts zu schulden kommen lassen hast. Ansonsten wäre dir aber sicherlich bereits Fristlos gekündigt worden. Eine Entlassung von seitens deinem Arbeitgeber mit dem Wortlaut "aus betrieblichen Gründen" ist wohl dann das sicherste.


Gruß EXE

chippy_2001:

--- Zitat von: Oggy am Februar 29, 2008, 08:17 --- ::) der liebe Oliver arbeitet aber auch nicht für mau  ::)

--- Ende Zitat ---

Hat auch keiner behauptet. Aber die verlinken Infos sind nicht kostenpflichtig.


--- Zitat von: Exitone am Februar 29, 2008, 11:34 ---...Nach erhalten deiner 40% gehst du dann zum Arbeitsamt und beantragst eine Gleichstellung. Das bedeutet wenn du diese in der Tasche hast bist du fast einem Schwerbehinderten mit 50% gleichgestellt....
--- Ende Zitat ---

Genau das meinte ich. Infos sollten vollständig sein, vor allem wenn es um so entscheidende Dinge geht. Beim Antrag auf Gleichstellung wird der Arbeitgeber befragt und dann schaut die Arbeitsagentur mal was sie macht.

Auch ist Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit unkündbar.

chippy

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln
Powered by SMFPacks Likes Pro Mod