Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
reschmieba:
Hallo,
wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.
Zum Hintergrund:
Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Also ein Aufhebungsvertrag. Bislang habe ich noch keine Schwerbehinderung erfassen lassen. Fragen sind: Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?
Besten Dank!
Oggy:
Hallo
Als Typ 1, guteingestellt, hast Du maximal einen GdB von 40 - also noch nicht schwerbehindert (als Schwerbehinderter wärst Du nicht kündbar).
Warum sollst Du denn Dein Abeitsverhältnis kündigen? Augenscheinlich hat ja Dein Arbeitgeber keinen Grund Dir die Kündigung selbst auszusprechen, wenn Du gut eingestellt bist und keine Tätigkeiten ausübst, bei denen Du Dich oder andere potentiell gefährden könntest.
Eine kostenfreie Rechtsberatung ist schwierig (höchstens Du hast eine Rechtsschutzversicherung) - aber eine Beratung bei einem Anwalt ist auch nicht so arg - must Du gegebenefalls in Relation zur Beschäftigung und zum Arbetslohn sehen...
Cheers
Joerg Moeller:
--- Zitat von: reschmieba am Februar 28, 2008, 18:12 ---wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.
--- Ende Zitat ---
Anwälte in einem Atemzug mit "kostenfrei" zu erwähnen ist ein guter Joke ;D
--- Zitat ---Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Also ein Aufhebungsvertrag.
--- Ende Zitat ---
Irrelevant. Lass dich bloß nicht drauf ein, sonst hast du beim Arbeitsamt schlechte Karten. Aufhebungsverträge sind da Kündigungen deinerseits gleichgestellt und das heißt du kriegst erstmal 3 Monate kein Geld.
Zu den weiteren Fragen wende dich am besten mal an dein lokales Versorgungsamt, die können dich da näher beraten.
Oggy:
:gruebeln: glaube aber kaum, dass das Versorgungsamt als Rechtsberater fungieren wird :gruebeln:
Erst mal muss doch klar sein, warum der Arbeitgeber überhaupt auf die Idee kommt, dass er selber wg. Diabetes kündigen soll. Entweder er hat etwas in Händen, was eine Kündigung rechtfertigt (dann macht er´s selber) - oder eben nicht. Will er ihn dann trotzdem loswerden ist ne Abfindung fällig - das dürfte des Pudels Kern sein... Je nach Beschäftigungsart etc. pp kann man sich ja auch in diesem Falle an den Betriebsrat o.ä wenden. Problematisch kann es nur dann werden, wenn Du bis dato den DM >unterschlagen< hast...
Joerg Moeller:
--- Zitat von: Oggy am Februar 28, 2008, 19:56 --- :gruebeln: glaube aber kaum, dass das Versorgungsamt als Rechtsberater fungieren wird :gruebeln:
--- Ende Zitat ---
Es geht ja nicht um eine Rechtsberatung sondern um eine Auskunft.
Und wenn die Fragen wie:
--- Zitat ---Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?
--- Ende Zitat ---
...nicht beantworten können sind sie im falschen Job
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