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Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
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Joerg Moeller:

--- Zitat von: Memnoch am Februar 23, 2008, 12:50 ---Also eine Sache verstehe ich da nicht: heißt das man muß Humaninsulin in jedem Fall erstmal testen oder wie?!
--- Ende Zitat ---

Das kommt auf den Einzelfall an. Diejenigen, die wegen schlechter Einstellbarkeit von HM auf KIA gewechselt sind nicht. Bei denjenigen, die vorher noch nie HM hatten denke ich schon, daß die wieder umgestellt werden. Es sei denn, die Preissenkungen sind früher da. Rabattverträge werden sich nicht mehr lohnen. (Macht ja keinen Sinn mehr, wenn jeder einen Rabatt kriegt)


--- Zitat ---Das hätte ja spätestens bei Pumpenträgern wegen der schlechten Einstellbarkeit so einen Hauch von Harakiri!
--- Ende Zitat ---

Nein.

Interessant wird es jetzt bei denen, die weder DM1 noch DM2 sind :zwinker:
Memnoch:
Ich will ja nicht nerven, aber das reicht mir immer noch nicht. Ich meine, ich hatte zwar von Anfang an Humalog, aber - wie alle anderen Pumpis auch - bin ich unter ICT selbst mit Analoginsulin schwer bis gar nicht einstellbar, was ja auch wie bei jedem anderen Pumpi entweder durch Gutachten oder einschlägige Indikation bei Antrag auf Pumpentherapie bereits bestätigt wurde. Wenn man jetzt also schon mit Analoginsulin ganz hochoffiziell (und nicht nach persönlichem Bauchgefühl) als schwer einstellbar eingestuft wurde, was soll man dann noch mit Humaninsulin rumfummeln?! Das Ergebnis wäre ja vorhersehbar!

Was meinst du mit nicht DM1 und DM2? Die Kombis (zu denen ich möglicherweise auch gehören könnte), oder die Typen 3 - 4645873484?
Joerg Moeller:

--- Zitat von: Memnoch am Februar 23, 2008, 17:10 ---Wenn man jetzt also schon mit Analoginsulin ganz hochoffiziell (und nicht nach persönlichem Bauchgefühl) als schwer einstellbar eingestuft wurde, was soll man dann noch mit Humaninsulin rumfummeln?! Das Ergebnis wäre ja vorhersehbar!
--- Ende Zitat ---

Nein, das sehe ich nicht so. Es könnte sein, muß es aber nicht. Aber wie gesagt: da werden eh bald die Preissenkungen kommen.


--- Zitat ---Was meinst du mit nicht DM1 und DM2? Die Kombis (zu denen ich möglicherweise auch gehören könnte), oder die Typen 3 - 4645873484?

--- Ende Zitat ---

DM3 und DM4
Joa:
Hallo,

nur mal zur Klarstellung.

Der G-BA Beschluss hat für Pumpenpatienten hinsichtlich der Nutzung von Analoge offensichtlich keinerlei Auswirkungen.

Für Insulinpumpen gibt es in Deutschland aktuell genau ein zugelassenes Humaninsulin.

Das ist Insuman Infusat von der Fa. Avensis.
Dieses Insulin ist genauso teuer wie ein Analogon.

Und auch noch teurer, als ein reimportiertes Analogon.

Somit sind Patienten, die eine Pumpe benutzen völlig unbetroffen, da es keinen wirtschaftlichen Nachteil der analogen Insuline gibt.
Und weder der G-BA noch die Kassen, noch Ulla werden wohl jetzt verlangen, dass PumpenträgerInnen ein nicht für die Pumpenbehandlung zugelassenes Insulin aus wirtschaftlichen Gründen nutzen?

Gruß
Joa

LordBritish:

--- Zitat von: Joa am Februar 23, 2008, 21:06 ---Und weder der G-BA noch die Kassen, noch Ulla werden wohl jetzt verlangen, dass PumpenträgerInnen ein nicht für die Pumpenbehandlung zugelassenes Insulin aus wirtschaftlichen Gründen nutzen?

--- Ende Zitat ---

Bist Du Dir da wirklich sicher ob die das nicht aus wirtschaflichen Gründen doch verlangen.
Ich bin mir auch nicht ganz sicher ob das Analogon für die Pumpentherapie offiziel freigegben ist.

Viele Grüße

Markus
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