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| Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1... |
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| Joerg Moeller:
--- Zitat von: brain am Februar 22, 2008, 17:27 ---Heute wurde entschieden und die Analoga sind zu dem Preis nicht mehr Erstattungsfähig. http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/223/ --- Ende Zitat --- Entschuldige bitte, aber deine Auslegung diese Pressemitteilung ist lückenhaft. Ich zitiere mal: --- Zitat ---In begründeten Ausnahmen können durch den Vertragsarzt kurzwirksame Insulinanaloga allerdings weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden, etwa wenn Patientinnen oder Patienten allergisch auf Humaninsulin reagieren oder eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschränkung für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen. --- Ende Zitat --- |
| brain:
Entschuldige das ich jetzt nicht jede mögliche Ausnahmeregelung aufgeführt habe, deswegen habe ich ja auch den Artikel verlinkt. Edit: Um es noch weiter zu berichtigen, das ganze ist auch noch nicht rechtskräftig. |
| Memnoch:
--- Zitat von: Jörg Möller am Februar 22, 2008, 19:27 ---oder eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschränkung für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen. --- Ende Zitat --- Also eine Sache verstehe ich da nicht: heißt das man muß Humaninsulin in jedem Fall erstmal testen oder wie?! Das hätte ja spätestens bei Pumpenträgern wegen der schlechten Einstellbarkeit so einen Hauch von Harakiri! |
| brain:
Ich würde den Satz --- Zitat ---eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt --- Ende Zitat --- so interpretieren, dass man nur nachweisen muss das es früher mit Humaninsulin eben nicht geklappt hat. Inwiefern man das wie nachweisen kann, keine Ahnung. Und was es wirklich bedeutet weiß wohl auch noch keiner. Das ganze muss wohl erstmal rechtskräftig werden und dann muss man mal weiter sehen was wie geht und was nicht. Ich hoffe die Diabetologen wissen da recht schnell bescheid und können entsprechend helfen. |
| Oggy:
--- Zitat von: brain am Februar 23, 2008, 12:59 ---..., dass man nur nachweisen muss das es früher mit Humaninsulin eben nicht geklappt hat. Inwiefern man das wie nachweisen kann, keine Ahnung. Und was es wirklich bedeutet weiß wohl auch noch keiner. --- Ende Zitat --- also bei mir war das so - oder ist es so: Mit Humaninsulin lag mein 1c weit jenseits der 6,5 , und ich hatte mit ziemlichen Hypos zu kämpfen - jetzt ist er bei 5,4 - und das Hypofrei - wenn das kein Nachweis ist weiß ich auch nicht... Bei DM Feststellung wurde ich erst mit Actrapid und Protaphane versorgt - jetzt NovoRapid oder Actrapid und Levemir - nach Rücksprache mit meiner KK ist die Weiterversorgung in JEDEM Fall kein Problem - die laufend besseren Werte sind ja vorliegend. Gruß |
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