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Ärzte warnen vor dem Ende der Schweigepflicht

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Joerg Moeller:
Berlin - Ärzte- und Sozialverbände haben das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, Ärzte zu verpflichten, patientenbezogene Daten bei selbstverschuldeten Erkrankungen den Krankenkassen mitzuteilen. Diese Regelung hat das Bundeskabinett am Mittwoch im Zusammenhang mit der Pflegereform beschlossen.

„Das Vorhaben ist ein Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis“, kritisierte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, gegenüber der „Berliner Morgenpost“ von Freitag. Die Patienten würden ihr Vertrauen gegenüber dem Arzt verlieren, wenn Ärzte verpflichtet werden, ihre Patienten auszuhorchen.

Auch der Marburger Bund (MB) reagierte empört. „Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist ein unverfrorener Angriff auf die im ältesten kodifizierten Menschenrecht festgelegte Schweigepflicht des Arztes“, sagte der erste Vorsitzende des MB, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag. Er forderte die Ärzte auf, sich gegen dieses Vorhaben der Bundesregierung zu stellen. „Das Menschen- und Arztbild hinter diesem Gesetz ist das eines Kontroll- und Überwachungsstaates, der jeglichen Respekt vor dem Patienten-Arzt-Verhältnis verloren hat“, kritisierte Montgomery.

Prinzipiell ist es laut MB aber vorstellbar, Patienten, die sich Krankheiten selbst beigebracht haben, an den Kosten der Versorgung zu beteiligen. Die Ärzteschaft habe für solche Fälle bereits Wege vorgeschlagen. Denkbar sind laut Montgomery zweckgebundene Aufschläge auf die Tabak- und Branntweinsteuer oder gesetzliche Regulierungen für Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisierte ebenfalls die vorgesehene Meldepflicht für Ärzte als „Verpflichtung zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht“. Die Ärzte würden zu Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen gemacht und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwer beeinträchtigt, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Auch wenn die Meldepflicht auf die Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings beschränkt werden solle, sei sie grundsätzlich abzulehnen. „Hier darf kein Präzedenzfall geschaffen werden“, so Bauer.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte auf Anfrage: „Wir finden die Regelung gerechtfertigt.“ Es bestehe Einigkeit darüber, dass die Allgemeinheit nicht dafür zahlen soll, wenn sich jemand einem nicht notwendigen Eingriff unterziehe und anschließend eine teure Behandlung notwendig werde. © hil/kna/afp/aerzteblatt.de

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30175
Ähnlicher Artikel auf: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_aktuell_meldepflicht_1192695864.htm

Joerg Moeller:
Lasst mich bitte eins vorwegschicken: ich fände es gut, wenn wir die Diskussion dazu hier sachlich führen können. Äußerungen á la "Geschieht denen recht" passen da nicht ganz daher, wenn man diese Meinung nicht sachlich begründen kann.

Joa:

--- Zitat von: Jörg Möller am Oktober 25, 2007, 20:54 ---

Auch wenn die Meldepflicht auf die Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings beschränkt werden solle, sei sie grundsätzlich abzulehnen. „Hier darf kein Präzedenzfall geschaffen werden“, so Bauer.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte auf Anfrage: „Wir finden die Regelung gerechtfertigt.“ Es bestehe Einigkeit darüber, dass die Allgemeinheit nicht dafür zahlen soll, wenn sich jemand einem nicht notwendigen Eingriff unterziehe und anschließend eine teure Behandlung notwendig werde. ©

--- Ende Zitat ---


Einerseits ist ja schon was dran. Aber, wer bestimmt die Grenzen?
Herr Prof. Sa(witz)ki? Die jüngsten Beispiele der (Aus)Grenzsetzung lassen Übles befürchten.

Gruß
Joa

maulwurfinchen:
Ich bin fassungslos. Datenschutz finde ich einen wichtigen Aspekt und die ärztliche Schweigepflicht sollte nicht durchlöchert werden.

MaKe:
Moin zusammen,

generell finde ich, sollte die ärztliche Schweigepflicht unter keinen Umständen beeinträchtigt werden.
Wenn überhaupt, dann sollte höchstens den Kassen mitgeteilt werden, dass Patient xy die folgende Behandlung zum Teil selbstverschuldet herbeigeführt hat. Hier sollte aber nicht erwähnt werden, was genau denn dazu geführt hat (geht die Kasse ja nichts an ob ich nun tätowiert oder gepierct bin).

Die Frage die man sich aber auch stellen sollte, ob es überhaupt 'gerecht' ist gewisse Behandlungen aus dem Katalog auszuschliessen, mit dem Hinweis des Selbstverschuldens.
Auf die schnelle würde ich sage, jau, wer sich tätowieren lässt, der soll auch dafür aufkommen wenn es sich nachher entzündet.
Aber beruht nicht auch das Krankenkassensystem auf einer sozialen Solidargemeinschaft?
Wenn wir jetzt mit Tatoos und Piercings anfangen, was ist denn dann mit Risikosportarten (z.B. Skilaufen, Motorradfahren ect.).

Und laufen wir dann nicht auch Gefahr, dass man eines Tages behaupten wird, die Typ2 Diabetiker haben sich das doch selber angefuttert und könnten dann ja auch einen Teil der Behandlungskosten selber tragen?

Viele Grüße
Mathias  :)

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