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Schwerpunktpraxis / Diabetologe

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Siggi©®:
Hallo ihr alten Hasen  :zwinker:

worin besteht eigentlich der Unterschied?

wer kann mich mal aufklären??? ... zumindest in dieser Sache

Joerg Moeller:
Eine Schwerpunktpraxis für X hat sich besonders auf Patienten mit der Krankheit X spezialisiert (dort liegt deren Schwerpunkt), während ein Diabetologe DDG sich nach den Richtlinien der Deutschen Diabetesgesellschaft fortgebildet hat.

In einer Schwerpunktpraxis für Diabetes kann also auch ein Diabetologe sein, muß aber nicht. Ein Diabetologe DDG (wichtig ist das Kürzel "DDG", weil das nur in dieser Form eine geschützte Bezeichnung ist) hingegen muß seine Praxis nicht zwingendermaßen als Schwerpunktpraxis führen. (Er kann Internist sein, aber ebn z.B. auch Arzt für Allgemeinmedizin)

Siggi©®:
danke Jörg,

ich dachte immer ne Schwerpunktpraxis sei größer als ne normale Praxis ... irgendwie Zwischending zwischen Praxis und Krankenhausabteilung  :)

Joerg Moeller:
Nein, mit der reinen Größe hat das nichts zu tun. Nur mit der Anzahl Patienten, die dort hauptsächlich wegen X hingehen

Matthias Widner:
Muss dieser Prozentsatz eine gewisse Größe überschreiten?

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