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Es ist soweit: Kurzwirksame Insulinanaloga bei DM1
AxTRIM:
--- Zitat von: Andi am September 06, 2006, 23:01 ---....
Übrigens ein für mich indiskutabler Zustand!
Weil ich mit einem "Nicht-Analogon" erstmal "beweisen" muß, daß es meine Werte nachhaltig verschlechtert. Im Klartext: Ich muß einen Teil meiner Gesundheit/Lebenserwartung opfern, um nicht sozialverträglich Kosten zu senken. (Scheiß Formulierung >:( )
Gruß Andi
--- Ende Zitat ---
Holla Andi,
ich sage, NEIN, mußt Du nicht. Wenn Dir deine Gesundheit so wichtig ist und Du befürchtest das deine Lebenserwartung geringer wird da deine Werte katastrophal schlechter werde kannst Du ja immer noch den Differenzbetrag zum Analoga selbst bezahlen. Jaja, ich weiß, alles ungerecht und die Krankenkassen bekommen eh schon so viel Geld von uns.... Ich kenn die ganzen Argumente alle... Aber leider verändert sich unsere Welt, es ist nicht mehr so wie früher, auch wenn es da wohl besser war.
Ich sag das jetzt mal in die ganze Runde; es geht uns allen doch soooo gut. Wir haben allesamt einen Lebensstandardt von dem man vor 100 Jahren nur hätte träumen können. Wir haben Auto, Motorrad, ein Haus, fahren jedes Jahr in Urlaub etc. pp. Zusätzlich kümmert sich um unsere Gesundheit die Allgemeinheit - so ist unser System. Natürlich zahlen wir die KraKa Beiträge, und das auch nicht zu knapp, aber leider wird das Geld immer knapper. Und wenn wir jetzt so kurzsichtige denken und sagen ich zahle im Momat (mit Arbeitgeberanteil) locker 500,-€ an die KraKa, mein Insulin, die Messstäbchen und der restliche Kram kosten maximal 200,-€, dann noch ein halber Arztbesuch im Monat und ich komme maimal auf 300,-€ Kosten die ich der KraKa im Monat verursache, sie macht also an mir, an dem Diabetiker noch immer 200,-€ Gewinn. Da könnten die uns ja gefälligst auch das Analoga bezahlen. Wenn es so einfach wäre würden die es sicherlich auch tun. Aber die Erfahrung zeigt doch das wir immer älter werden und immer längere und intensivere medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, da kosten wir ab unserem 67 Lebensjah weit mehr als das was wir dann noch monatlich einzahlen. Ich muss wohl keinem erzählen was ne Woche Intensivstation kostet, dazu noch zwei Wochen normaler Aufenthalt auf Station und dann 4 Wochen Reha. Das muss die KraKa auch einplanen und Geld zurücklegen....
Back to Topic:
Also, wem seine Gesundheit so extrem wichtig ist möge bitte auch den Differenzbetrag selber tragen und muss dann halt mal auf nen Urlaub oder das chice Auto verzichten - unpopulär aber wahr....
@Maulwurfinchen: Hey, wenn das so ist dann bist Du halt eine der Ausnahmen die auf Analoga angewiesen ist. Dann brauchst Du es und kommst nicht drum herum wenn Du ein halbweg normales Leben führen willst. Aber Du kannst ja nicht von Dir auch auf alle anderen schließen, oder? Ich z.B. der gerade mal fast ein Jahr dabei ist hat direkt Analoga bekommen, ohne das auch nur ansatzweise Humansuppe probiert wurde. Richtig ist das nicht. Vielleicht komme ich ja mit Human bestens zurecht, dann nutze ich auch nur das und spare der KraKa so Geld. Und Leute wie Du sollen ja ihr Analoga weiterbekommen, da dürfte es aber ja auch nicht schwer fallen die Begründung zu schreiben :)
Jetzt nochmal was arbeiten müssende Grüße,
Peter
Angela:
:gruebeln: ich hoffe du bekommst viel bezahlt von der KK für diesen Beitrag!
Schnurble:
Es ist eine Sache, neuen Diabetikern erstmal Human zu geben, und zu schauen, ob es damit funktioniert. Das finde ich voll in Ordnung. Auch ich wurde zuerst mit Actrapid eingestellt, und erst als der BZ nicht wollte, wurde es mit Analog versucht.
Aber es ist etwas anderes, jeden, auch die mit Analog eine gute Einstellung haben, zu zwingen, sie für eine Weile mit Human zu verschlechtern, nur um zu beweisen, dass es nicht geht.
Peter, Du schreibst, dann soll man doch auf den Urlaub und das Schicke Auto verzichten. Aber wer z.B. von Hartz IV leben muss, mit 200-300 Euro im Monat, wo soll der noch verzichten, um sein Analoginsulin zu bezahlen?
Und wer schon Polyneuropathie hat und nachts wegen den Schmerzen in den Beinen kaum schlafen kann, aber mit einer guten Einstellung das ganze zum Halten gebracht hat, soll der sich jetzt die Beine endgültig ruinieren?
Ich denke, der Ansatz, Human den Analogen vorzuziehen, war nicht schlecht, aber mit Zwangsumstellung von so ziemlich jedem wurde fürchterlich übers Ziel hinausgeschossen.
Add:
--- Zitat ---Also, wem seine Gesundheit so extrem wichtig ist möge bitte auch den Differenzbetrag selber tragen und muss dann halt mal auf nen Urlaub oder das chice Auto verzichten - unpopulär aber wahr....
--- Ende Zitat ---
Also erstens zahle ich nicht soviel Geld an die KK, damit ich am Ende meine Gesundheit trotzdem selber finanzieren muss. Und zweitens ist es nicht mit dem Differenzbetrag getan, Du kriegst entweder Human auf Rezept, oder Du löhnst für das Analoge ganz aus der eigeen Tasche.
LG,
Anja
Nina:
Hallo Anja,
ist das so? Daß man nicht den Differenzbetrag sondern dann den vollständigen Betrag für das AnalogInsulin zahlen muss? Das frage ich mich schon die ganze Zeit. Das ist ja nochmal ein ganzschöner Unterschied - puuuh ???
LG, Nina
Schnurble:
Aus http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/2006-07-18_Fragen__Antworten.pdf:
--- Zitat ---Mit welchen Mitteln kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verordnungsfähigkeit von Medikamenten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einschränken?
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Arzneimittelversorgung zu konkretisieren. Um dies zu erreichen, stehen ihm folgenden Instrumente zur Verfügung:
* Er kann die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind sowie wenn insbesondere ein Arzneimittel unzweckmäßig oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen verfügbar ist (§ 92 Abs.1 Satz 1 Halbs. 3 SGB V).
* Er kann die Bildung von Festbetragsgruppen als ersten Schritt zur Festsetzung von Festbeträgen beschließen, durch welche der Leistungsanspruch der Versicherten beschränkt wird (§ 35 Abs.1 SGB V). Die Differenz des Festbetrages zu dem tatsächlichen Preis eines Arzneimittels muss der Versicherte dann selber tragen. Die Krankenkasse erstattet lediglich den zuvor bestimmten Festbetrag.
* Der G-BA kann Therapiehinweise mit empfehlenden Charakter für den Vertragsarzt beschließen (§ 92 Abs.2 Satz 7 SGB V).
Warum hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keine Festbetragsgruppe beschlossen?
Die vom G-BA beschlossene Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2 Patienten beinhaltet eine Ausnahmeregelung. Für bestimmte Patienten, die zum Beispiel wegen einer Allergie gegen den Wirkstoff Humaninsulin nur mit einem Insulinanalogon behandelt werden können, bleibt diese medizinisch notwendige Leistung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Bei einer Festbetragsgruppenbildung mit anschließender Festbetragsfestsetzung hätten auch diese Patienten gegebenenfalls Mehrkosten zu tragen.
--- Ende Zitat ---
Keine Festbetragsregelung, daher keine Differenzzahlung
Und aus http://buwa.bvnd.de/download/Arztinformation-Analoga.pdf:
--- Zitat ---Nach dem Beschluss des GBA haben diese Patienten keinen Anspruch auf Versorgung mit kurzwirksamen Insulinanaloga. Werden diese dennoch auf Kassenrezept verordnet, trägt der Arzt das Regressrisiko. [...] In diesem Fall ist der Patient darüber zu informieren, dass der verordnende Arzt aus berechtigtem Eigeninteresse eine Verordnung auf Kassenrezept verweigern und ein Privatrezept ausstellen darf.
Die Abgabe von kurzwirksamen Insulinanaloga gegen Aufpreiszahlung an den Apotheker und der Abrechnung einer Verordnung von Humaninsulin auf Kassenrezept ist als Betrug strafbar und darf daher nicht empfohlen werden.
--- Ende Zitat ---
Privatrezept muss man selber bezahlen, ohne Abzug. Und Human aufschreiben, aber gegen Aufpreis Analog in der Apo bekommen ist strafbar. Damit also kein Schlupfloch für Differenzzahlungen.
Das bezieht sich zwar alles erstmal nur auf Typ 2, wird aber für Typ 1 sicher nicht anders werden. :(
LG,
Anja
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