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Diabetesgesellschaft fordert neue Studien zu Insulinanaloga

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Joerg Moeller:
Düsseldorf – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft DDG hat die Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA zu den Insulinanaloga kritisiert. Der G-BA hatte entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Präparate nur noch in Ausnahmefällen übernehmen sollen. Der Beschluss beruht nach Meinung der DDG jedoch auf einer unzureichenden Studienlage. Außerdem seien die vorgesehenen Ausnahmen nicht eindeutig geregelt.

„Die DDG begrüßt, dass der Beschluss eine weitere Anwendung der kurzwirkenden Insulinanaloga bei den Patienten vorsieht, bei denen damit die Therapieziele besser erreicht werden können“, erklärte Prof. Dr. Wolfgang Kerner, Präsident der DDG, in einer Stellungnahme. Allerdings sei unklar, wie dies im Einzelfall geschehen soll. Eine standardisierte Methode ist im Beschluss der G-BA dafür nicht vorgesehen. „Wir befürchten, dass die Möglichkeit, gewisse Patienten mit Analoga zu behandeln, mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand verbunden sein wird“, betonte der Vorsitzende des Ausschusses Pharmakotherapie der DDG, Prof. Dr. Harald Klein.

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