Das Grundgesetz der Ehe: § 1Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.
§ 2Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
§ 3Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.
§ 4Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatische §3 in Kraft.
§ 5Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
§ 6Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
§ 7Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern
und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
§ 8Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
§ 9Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige
bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel
zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
§ 10Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
§ 11Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er
heimkommen soll, bestimmt die Frau.
§ 12Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
§ 13 Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden.
§ 14Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
§ 15Unterhaltungen sollen laut und deutlich geführt werden. Der Nachbar
hat sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.
§ 16 Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere
Argumente wie z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.
§ 17Mitarbeit des Mannes im Haushalt ist Pflicht. Klare
Befehle an den Mann kommen von der Frau
§ 18 Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung
untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
§ 19Der Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt
und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
§ 20Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von
Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er soll aber nie-
mals sagen: "Du kannst mich gern haben".
Zusammenfassend kann man sagen: Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn der Mann gesund ist und die Frau den Überblick hat.