Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
AVWG
Memnoch:
So ist das eben mit den Euphemismen!
"Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz" + "wirtschaftsschwächere Personen" = Katastrophe
Memnoch:
--- Zitat ---Ärzteunion Bayern enttäuscht über Verabschiedung des AVWG-Knebelgesetzes.
Auf die Verabschiedung des AVWG-Knebelgesetzes reagiert die Ärzteunion Bayern mit großer Enttäuschung. "Es ist den politisch Verantwortlichen offensichtlich nicht zu vermitteln, daß sie mit solchen Gesetzen hauptsächlich die kranken Mitbürger bestrafen, die auf die Leistungen ihrer Krankenkassen gerade im Bereich der Arzneimittelversorgung angewiesen sind, " so Dr.Alfried Schinz, 1.Vorsitzender der Ärzteunion Bayern, heute in München.
"Wir Ärzte werden uns weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, unseren Patienten eine gute medizinische Versorgung zu bieten. Es ist jedoch nicht zu übersehen, daß durch solche Gesetze der Wille vieler Ärzte, für die Gesetzliche Krankenversicherung als Vertragsarzt tätig zu sein, ausgehöhlt wird.
Gerade bei alteren Hausärzten stellen wir eine zunehmende Bereitschaft fest, sich aus der GKV-Praxis zurückzuziehen. Chronisch kranke Mitbürger müssen für ihre medizinische Versorgung weite Wege auf sich nehmen, und sie müssen zum Teil drastische Zuzahlungen zu ihren Medikamenten leisten.
Diese Kosten werden viele Mitbürger finanziell überfordern, so daß sie auf eine adäquate medizinische Behandlung verzichten müssen.
Der offenbar unaufhaltsame Weg in die Zweiklassenmedizin entlang der Grenze der finanziellen Belastbarkeit unserer kranken Mitbürger ist eine der enttäuschendsten Folgen der aktuellen Gesundheitsgesetzgebung", so Schinz.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.aerzteunion-bayern.de/200206
--- Zitat ---Krankenkassen warnen vor höheren Zuzahlungen bis zu 336 Euro pro Packung
Kranke schröpfen per Arznei-Sparpaket?
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen fürchten, das neue Sparpaket für Medikamente werde Patienten finanziell überfordern.
26.01.06 - Ursache für die Besorgnis der Kassenoberen sind die im „Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung“ (AVWG) vorgesehenen Änderungen im Bereich der Festbeträge. Dies habe zur Folge, dass ab dem 1. Juni 2006 „nur noch 45 Prozent der Verordnungen ohne Aufzahlung erhältlich sein“ werden, verlautet in einer Stellungnahme der Kassenspitzen zum AVWG-Entwurf.
„Die Neuregelungen zu den Festbeträgen führen in vielen Arzneimittelgruppen zu Absenkungen der bestehenden Erstattungsgrenzen um bis zu 65 Prozent (Antidepressiva) mit über die gesetzliche Zuzahlung hinausgehenden Aufzahlungsbeträgen von bis zu 336 Euro pro Packung (Zytostatika)“, heißt es in der Stellungnahme der Krankenkassen-Verbände weiter.
Im Bundesgesundheitsministerium wiegelt man ab; von „Panikmache ohne Kenntnis der Realität“ ist die Rede. Ministeriumssprecher Klaus Vater wirft den Kassen vor, die Gesetzeslage bei der Fixierung von Festbeträgen nicht zu kennen oder nicht kennen zu wollen. Es sei nämlich durchaus möglich, in Problemfällen Arzneipreise zu vereinbaren, die von den Festbeträgen abweichen, so Vater.
Dies will man wiederum bei den Kassen nicht gelten lassen: „Die gesetzlichen Krankenkassen werden sich nicht davon abhalten lassen, vor Gefahren für die Arzneimittelversorgung Schwerkranker zu warnen, die durch bestimmte Regelungen im Gesetzentwurf angelegt sind“, betonen die Vertreter der Spitzenverbände. Offenbar seien dem Sprecher des Gesundheitsministeriums die Wirkungen des AVWG-Entwurfs nicht bekannt. Denn bei festbetragsbedingten Aufzahlungen bestünden im Gegensatz zur normalen Zuzahlung weder Ausweich- noch Befreiungsmöglichkeiten.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel?number=1138274639
Archchancellor:
--- Zitat von: moewe am März 08, 2006, 15:55 ---
--- Zitat von: Oliver2 am März 08, 2006, 15:50 ---
--- Zitat von: moewe am März 08, 2006, 15:25 ---Ich wünsche jedem Politiker, der leichtfertig Aussagen darüber trifft, was chronisch Kranken zusteht oder nicht, eine von den zahlreichen chronischen Krankheiten, damit er sieht, wie das ist, wenn man von Ärzten weggeschickt wird oder Einbußen bei der Behandlung oder Verschreibung von Medikamenten in Kauf nehmen muß.
Aber halt: Wenn ein Minister DM1 kriegen würde, stünde ihm selbstverständlich die breite Palette aller medizinischen Möglichkeiten zur Verfügung. Er muß sicher nicht in vollen Wartezimmern sitzen... Manche Menschen sind eben gleicher als andere :knatschig:
--- Ende Zitat ---
(ohne Worte)
--- Ende Zitat ---
schön für dich, wenn du so etwas noch nicht erlebt hast, Oliver. Ich habe! Und ich kann dir flüstern, daß es dir beschissen geht, wenn der Arzt dich mit der Bemerkung: wir nehmen keine neuen Patienten mehr auf.. wegschickt, nur weil du gesagt hast, daß du DM1 bist!
--- Ende Zitat ---
Hierbei reicht es auch schon wenn man nur mal zum orthopäden will??
Joerg Moeller:
--- Zitat von: moewe am März 08, 2006, 16:15 ---Verachtung wem gegenüber? Mir?
--- Ende Zitat ---
Keep cool! Man kann auch eine Aussage als solche verachtenswert finden. 'Verachtung' ist dafür vielleicht ein bißchen zu vorschnell geurteilt, aber als etwas blauäugig würde ich das schon auch beurteilen. Ich wünsche niemandem irgendeine Krankheit an den Hals, auch meinen Feinden nicht.
Jemanden, der das tatsächlich so meint würde ich allerdings auch zutiefst verachten!
Joerg Moeller:
Bezüglich des AVWG: Leute, lasst euch nicht unnötig in Panikstimmung versetzen; die Versorgung mit Insulin ist sichergestellt.
Entweder durch den behandelnden Arzt oder durch das nächste Sozialgericht. (Das kann per einstweiliger Verfügung noch am selben Tag passieren)
Aber spielen wir ruhig mal den Fall durch, ein insulinpflichtiger Diabetiker bekäme sein Insulin nicht verschrieben; was passiert dann? Er rutscht in eine Ketoazidose = lebensgefährlicher Zustand = Krankenhausbehandlung, u.U. Intensivpflichtig. Dann sind wir in Nullkommanix nicht bei 200 Euro für eine Packung Insulin, sondern bei ein paar tausend Euro für eine dauerhafte stationäre Therapie (ohne ausreichende Versorgung mit Insulin kann man ja nicht entlassen werden)
Und was heißt eigentlich "Festbetragsregelung"? Das heißt, daß es ein notwendiges Medikament A gibt, daß X Euro kostet. Will jemand aber unbedingt Medikament B (das Y Euro kostet), dann übernimmt die Kasse nur den Preis X und die Differenz zu Y muß er selber zuzahlen. Na und? Wenn ich gut riechen will, dann kann ich mir für 1,59 ein Deospray kaufen, oder für 159 Euro ein Designer-Parfum.
Wenn man Kopfschmerzen hat, dann kann man sich rezeptfrei Aspirin 300mg für 7,49 kaufen oder ASS Ratiopharm 500 mg für 5,00 Euro. In beiden ist derselbe Wirkstoff (Acetylsalicylsäure)...
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