Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Teststreifen pro Quartal
Janine:
Nein, ich sitze direkt an der Quelle, weiß genau wie es abläuft. Der Diabetiker als Patient fällt komplett aus dem Budget heraus, da der Diabetiker einen zu hohen Kostenaufwand hat. Es gibt eine spezielle Nummer, die auf jeden Abrechnungsschein geschrieben wird und schon sind die Diabetiker ( u.a. auch Epileptiker, schwerst Behinderte usw ) aus dem Budget gezogen. Also liegen wir den Ärzten selber gar nicht auf der Tasche.
Janine
Janine:
Hier mal zum Nachlesen:
http://www.kvno.de/importiert/praxisbesonderheiten2005.pdf
http://www.kvno.de/mitglieder/arznmitl/rigr2005/anla_e2005.html
LordBritish:
--- Zitat von: Janine am Oktober 08, 2005, 22:24 ---Nein, ich sitze direkt an der Quelle, weiß genau wie es abläuft. Der Diabetiker als Patient fällt komplett aus dem Budget heraus, da der Diabetiker einen zu hohen Kostenaufwand hat. Es gibt eine spezielle Nummer, die auf jeden Abrechnungsschein geschrieben wird und schon sind die Diabetiker ( u.a. auch Epileptiker, schwerst Behinderte usw ) aus dem Budget gezogen. Also liegen wir den Ärzten selber gar nicht auf der Tasche.
--- Ende Zitat ---
Um so besser, meine Infos waren auch wesentlich älter... durch die Reform hat sich ja auch bestimmt einiges verändert...
Joerg Moeller:
--- Zitat von: Janine am Oktober 08, 2005, 22:24 ---Der Diabetiker als Patient fällt komplett aus dem Budget heraus, da der Diabetiker einen zu hohen Kostenaufwand hat.
--- Ende Zitat ---
Das ist so nicht ganz richtig. Er fällt dann aus dem Budget, wenn der Arzt ihn explizit als Praxisbesonderheit ausweist. Und dazu gehört schon ein bißchen mehr an Schriftkram als einfach nur die Nummer zu notieren.
Darüber hinaus gelten Teststreifen als "Nicht-Apothekenpflichtige Arzneimittel" und fallen als solche in das Budget (wenn man nicht als Praxisbesonderheit geführt wird). (Geräte nicht; die gelten als Hilfsmittel).
Das Thema Praxisbesonderheiten hatten wir mal in der NG, wo uns das ein Profi mal erklärt hat:
Praxisbesonderheiten sind z.B.
- Extrem teuere Einzelfälle
- viele chronisch Kranke (z.B. Diabetiker)
- besondere Ausrichtung der Praxis (z.B. für Diabetiker)
- Betreuung von Patienten mit erhöhtem Leistungsbedarf
u.v.m.
Damit solche Praxisbesonderheiten aus der Richtgröße herausgerechnet
werden können, müssen sie während des Quartals (und jedes Quartal neu)
gemeldet und im Falle einer Prüfung belegt werden können.
Richtgröße ist widersinnigerweise der Durchschnittswert für den
Verordnungsbedarf je Patient und Jahr, wobei die BRUTTOpreise
gerechnet werden. Herstellerrabatte, Zuzahlungen etc. werden an dieser
Stelle NICHT berücksichtigt. Ebenso geht Insulin nicht in die
Richtgröße ein (Ausnahme: eine KV irgendwo in NRW).
Praxisbesonderheiten werden erst bei der Prüfung
rausgerechnet. Geprüft wird, wer die Richtgröße um mehr als 15%
überschreitet (eine entsprechende Prüfung bei Unterschreitung, die ja
für schlechte Versorgung sprechen würde, gibt es nicht). Dann darf der
Arzt dem Prüfungsausschuss die Belege zu den gemeldeten
Praxisbesonderheiten schicken, die werden dann rausgerechnet.
Daraus ergeben sich für den Arzt zwei Möglichkeiten: Entweder er
weiss, was er macht (Doc Teupe), dokumentiert seine
Praxisbesonderheiten routinemäßig und meldet sie an. Ist
Schreibarbeit, dafür kann ihm hinterher nichts passieren. Oder er ist
sich sicher, dass manches, was er tut, die Prüfung nicht überstehen
würde. Dann versucht er krampfhaft unter den 15% zu bleiben.
Janine:
Naja, ich arbeite nun schon fünf Jahre in der Praxis und bisher haben wir weder mehr Papierkram erledigt noch unnötige Prüfungen für die besagten Besonderheiten bekommen. Aber ist ja auch egal.
Janine
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