Autor Thema: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes  (Gelesen 14861 mal)

Offline AmeLei

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Ich bin ja auch Typ 2 Diabetikerin und wenn ich das Antwortschreiben der KV richtig deute, dann gibt es auch für nichtinsulinpflichtige Diabetiker keine Höchstgrenzen pro Quartal. Der Arzt muss es halt nur richtig "verkaufen", wenn er mehr Streifen verordnet.

Ich bin z.B. so eine Schludertante, wenn ich keine Werte sehe, dann richte ich mich auch nicht danach. Seit ich regelmäßig messe, habe ich die BZ-Werte viel besser im Griff. Aber das reicht sicherlich nicht als Begründung, fürchte ich.  :-\
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Amelei

Offline Joerg Moeller

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Und ich habe seit Dienstag die Aussage der Diabetes-Assitentin, dass es doch eine Obergrenze gibt.

Hat sie das schriftlich? Wenn nein, dann interessiert's nicht.

Sie wird das so ähnlich sehen, wenn man ihr etwas unter die Nase hält, das man sich im Internet ausgedruckt hat.  ;D

Zitat
Solltest Du eine Erkältung haben, ist engermaschiges Testen angesagt. Was diese Diab-Assi da erzählt, ist in meinen Augen eine Fahrlässigkeit!

Naja, Tablettis passen ihre Dosis im Allgemeinen ja nicht an. Daher wird da auch kein engmaschiges Messen empfohlen.

Nur nochmal zur Erinnerung: wir haben ein Recht auf ausreichende Versorgung. Leider keins auf optimalste Versorgung. (Sonst bekäme ja auch jeder der es möchte ein CGMS...)

Und nein: richtig finde ich das auch nicht. Selbst jemand der nur Basistherapie betreibt könnte von BZ-Messungen (oder einem CGMS) profitieren, weil er dann sieht, wie sich bestimmte Aktivitäten/Ernährungsweisen auf seinen BZ auswirken.

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Andi

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Hallo Jörg

Naja, Tablettis passen ihre Dosis im Allgemeinen ja nicht an. Daher wird da auch kein engmaschiges Messen empfohlen.

Ich hab inzwischen schon bemerkt, dass hier oral therapiert wird.
Somit ist mein Posting eigentlich sinnlos gewesen :-(


Gruß Andi
.                                                       ,---> SiDiary ==> Bericht ist für den DOC
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Offline Trüffel

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Ich kopier das nochmal direkt hier rein:
Schließlich wollte Ebert auch eine Unklarheit bei nicht insulinpflichtigem Diabetes ausräumen: viele Ärzte gehen nämlich davon aus, dass sie bei nicht insulinpflichtigem Typ2-Diabetes nur maximal 50 Teststreifen pro Quartal verschreiben dürften. Das stimmt aber nicht, denn der Text in der Arzneimittel-Richtlinie spricht nur von einer „Behandlungssituation“ – und eine solche kann auch mehrmals pro Quartal vorkommen.

Auch hier hat die KV klar bestätigt: „Es gibt keine Begrenzung auf das Quartal !“


Für mich heißt das klar und deutlich, dass ich als oral therapierender Diabetiker auch mehr als 50 Teststreifen bekomme.

Viele Grüße
Trüffel
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.  Adi Sprinkart

Offline AmeLei

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So hatte ich es auch verstanden, Trüffel.
Mein Hausarzt wollte mir heute morgen erklären, dass das anders sein und nur insulinpflichtige Diabetiker überhaupt Anspruch auf Teststreifen haben (also quasi NULL Teststreifen bei oraler Therapie).
Ich hatte aber diesen Artikel und die beiden Briefe ausgedruckt und ihm mitgenommen. Er will sich das jetzt mal in Ruhe anschauen.
Ich hoffe dann, dass er mir beim nächsten Besuch auch welche verschreibt.
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Amelei

Offline Trüffel

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Das ist doch schon etwas, wenn er sich das mal anschauen will.
Hoffentlich nimmt er sich die Zeit dazu.

Viel Glück!

Viele Grüße
Petra
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Offline AmeLei

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Da bin ich ganz zuversichtlich. Er hat direkt gefragt, ob er das behalten darf, um das in Ruhe durchzulesen. Er ist ein wirklich gründlicher Arzt und für den Fall, dass ich mal mehrere gesundheitliche Probleme ansprechen will, hat er mir angeboten, dass ich anrufe und mir den letzten Termin geben lasse. Er meinte, dann könne er sich Zeit nehmen, die Sprechstundenhilfen könnten schon heimgehen und bei einem Kaffee könnten wir alles besprechen, was ich wissen will. Welcher Arzt macht sowas heute noch?
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Amelei

Offline Joerg Moeller

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Ich kopier das nochmal direkt hier rein:
Schließlich wollte Ebert auch eine Unklarheit bei nicht insulinpflichtigem Diabetes ausräumen: viele Ärzte gehen nämlich davon aus, dass sie bei nicht insulinpflichtigem Typ2-Diabetes nur maximal 50 Teststreifen pro Quartal verschreiben dürften. Das stimmt aber nicht, denn der Text in der Arzneimittel-Richtlinie spricht nur von einer „Behandlungssituation“ – und eine solche kann auch mehrmals pro Quartal vorkommen.

Auch hier hat die KV klar bestätigt: „Es gibt keine Begrenzung auf das Quartal !“


Für mich heißt das klar und deutlich, dass ich als oral therapierender Diabetiker auch mehr als 50 Teststreifen bekomme.

Viele Grüße
Trüffel

Für mich nicht. Oder wäre ich auch verpflichtet Banken auszurauben, wenn Oliver Ebert, bzw. diese eine KV das von mir verlangen?

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Päonie

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Nun muss ich wohl was ergänzen.
Mein Diabetologe hat mir die Aufgabe gestellt, 2 mal in der Woche einen Tage lang den BZ-Wert zu ermitteln.
Nüchtern und 4 mal nach den Mahlzeiten.
Und aufzuschreiben, was ich an diesen Tagen gegessen und getrunken habe.
Er hat mich nach dem von mir verwendeten Gerät gefragt (kostenloses Test-Gerät aus der Apotheke, contour xt) und hat mir 2 x 50 Teststreifen verschrieben.
Die reichen also für 20 Tage BZ-Messungen, d. h. 10 Wochen, also bis Mitte Juni.
Der nächste Termin zu HbA1c-Bestimmung ist Anfang Juli.
Ich kann also messen.
Das es mir für den Anfang nicht reicht, ist meine Sache.

@AmeLei: den Arzt solltest du besonders pfleglich behandeln.
Ich habe von meiner Hausärztin Tabletten und eine Broschüre von 16 Seiten bekommen, nach deren Lesen habe ich mich nicht getraut, überhaupt etwas zu essen.   :unschuldig:
Und dann sollte ich nach 10 Wochen wiederkommen, damit sie den Langzeitzucker testen kann.
Hab ich ja schon in meiner Vorstellung beschrieben.
Aber den Anmeldebogen zum Vorsorgeprogramm durfte ich noch unterschreiben.

@Trüffel: mehr als 50 bekommen kann, wenn der Arzt einen Grund dafür hat.
So sehe ich das inzwischen.
Und so ist es wohl auch eher gemeint.
Ich habe den konkreten Text der Arzneimittel-Richtlinie noch nicht gelesen.
Viele Grüße von Sybille und den Katern

Diabetes 2 Metformin 850 mg Forxiga

Offline Kla_Ki

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  • Lieber Atomstrom als unfinanzierbarer Oköstrom ☺
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Was Herr Oliver Ebert schriftlich hat oder nicht, spielt doch keine Rolle.
Ob und wieviel Bz-Teststreifen verordnet werden entscheidet der behandelnde Arzt.
Und dann gibt es noch den   Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Und dieser G-BA hat 2011 eine Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Diabetiker beschlossen. 
Zitat
Abgesehen von diesen ganzen undurchsichtigen Regelungen, wünsche ich jedem das Sie/Er die benötigten Bz-Teststreifen bekommt.

Lg   
Klaus     

Ich war gestern bei DiaDoc hab meinen Diabetes zurückgegeben, war gar kein Problem. Muss ich mich jetzt hier abmelden?