| Diabetesfragen > CSII - Pumpentherapie |
| Pumpe versichern!? |
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| Joerg Moeller:
--- Zitat von: LordBritish am Juni 13, 2005, 16:28 ---Die KK überläßt einem dann die Pumpe für die Behandlung solange man bei der KK versichert ist. --- Ende Zitat --- Das scheint unterschiedlich zu sein. Laut SGB V §33 Abs. 5: "Die Krankenkasse kann den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch leihweise überlassen." Ich weiß von einigen, daß das in deren Bewilligung auch explizit so drin stand und von anderen (inklusive mich), wo das nicht drin stand. |
| Joerg Moeller:
--- Zitat von: Matthias Widner am Juni 13, 2005, 14:33 ---Und was ist mit dem Zeitvertrag? --- Ende Zitat --- Den gibt es AFAIR nicht mehr (Wäre ja auch ein Unding). Jetzt sieht es wohl so aus, daß die Laufzeit nach den 4 Jahren nach einer Werksüberprüfung verlängert werden kann. |
| LordBritish:
--- Zitat von: Jörg Möller am Juni 14, 2005, 10:09 ---Jetzt sieht es wohl so aus, daß die Laufzeit nach den 4 Jahren nach einer Werksüberprüfung verlängert werden kann. --- Ende Zitat --- Bei Roche ist das nicht mehr so, früher als es noch Disetronic war wurde das bei einer Verordnung vor ~2 Jahren so gehandhabt. Da sollten die Pumpen nach 4 Jahren nacheinander eingeschickt werden und bei guten Zustand wurde die Laufzeit für ein weiteres Jahr verlängert. Nach dem Jahr dann die gleiche Geschichte Pumpe einsenden, Zustandsbeurteilung usw. Das gibt es allerdings nicht mehr, das war eine der ersten Sachen die Roche geändert hatte, ich glaube da gab es sogar Infopost. Hatte wohl auch den Grund das die KK so besser planen kann, sonst würde sie ja nach der Garantiezeit für eine evtl. Reparatur wg. technischen defekt die Reparaturkosten übernehmen müssen. So kann die KK ihre Kosten besser kalkulieren... |
| LordBritish:
--- Zitat von: Jörg Möller am Juni 14, 2005, 10:06 --- --- Zitat von: LordBritish am Juni 13, 2005, 16:28 ---Die KK überläßt einem dann die Pumpe für die Behandlung solange man bei der KK versichert ist. --- Ende Zitat --- Das scheint unterschiedlich zu sein. Laut SGB V §33 Abs. 5: "Die Krankenkasse kann den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch leihweise überlassen." Ich weiß von einigen, daß das in deren Bewilligung auch explizit so drin stand und von anderen (inklusive mich), wo das nicht drin stand. --- Ende Zitat --- Die Bewilligung habe ich nie zu Gesicht bekommen, daher weiß ich gar nicht wie das bei mir aussieht. Sie haben mich aber auch nicht angeschrieben, als ich mein Folgepumpenset erhalten habe so von wegen Altgeräten... Wäre ja lustig bei Hilfsmitteln leihweise überlassen, wenn ich da an die Kanülen, Katheter ect. denke... :lachen: :idee: jetzt weiss ich wo ich meine gebrauchten Hilfsmittel loswerde... Hier liebe KK hier sind die geliehenen jetzt gebrauchten Kanülen, Teststreifen... :lachen: |
| Matthias Widner:
--- Zitat von: Jörg Möller am Juni 14, 2005, 10:09 --- --- Zitat von: Matthias Widner am Juni 13, 2005, 14:33 ---Und was ist mit dem Zeitvertrag? --- Ende Zitat --- Den gibt es AFAIR nicht mehr (Wäre ja auch ein Unding). Jetzt sieht es wohl so aus, daß die Laufzeit nach den 4 Jahren nach einer Werksüberprüfung verlängert werden kann. --- Ende Zitat --- Ich muss da Lord Recht geben. Meine Informationen von Roche sind, dass dies ebenfalls abgeschafft wurde. Statt einer 1 jährigen Verlängerung bekommt man nach 2 Jahren die erste Pumpe mit einer Notzeitressource von 60 Tagen zurück. Das wars. Danach darf man "einen neuen Antrag an die KK stellen". Dies erzählte mir eine vertrauliche Quelle aus dem Haus Roche. |
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